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BGH, 15.04.1983 - 2 ARs 95/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen - Einziehung von zwei Stoßzähnen afrikanischer Elefanten durch das Hauptzollamt - Gleichstellung des selbständigen Einziehungsbescheids mit einem Bußgeldbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 686
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.09.1982 - 2 ARs 249/82
Zuständigkeit zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde - Rechtsmittel gegen …
Auszug aus BGH, 15.04.1983 - 2 ARs 95/83
Es vertritt den Standpunkt, die Einziehung könne gemäß § 46 Abs. 1 OWiG, § 441 Abs. 2 StPO nur mit der sofortigen Beschwerde beim Landgericht angefochten werden, da sie im selbständigen Verfahren angeordnet worden sei; hierdurch unterscheide sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Beschluß des erkennenden Senats vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82 - (NStZ 1983, 30) zugrunde gelegen habe. - BGH, 15.05.1963 - 2 ARs 66/63
Auszug aus BGH, 15.04.1983 - 2 ARs 95/83
Es bestehen aber keine Bedenken, diese Vorschriften entsprechend anzuwenden (vgl. BGHSt 18, 381). - Drs-Bund, 17.01.1975 - BT-Drs 7/3090
Auszug aus BGH, 15.04.1983 - 2 ARs 95/83
Erst im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens haben die anderen Fälle Aufnahme gefunden (BTDrucks. 7/3090, S. 5).
- BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 118/83
Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafgesetz - Rückerstattung des Mehrerlöses an den …
Der vorliegende Fall weist nicht die Besonderheiten auf, die den durch die Beschlusses des Senats vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82 (NStZ 1983, 30) und vom 15. April 1983 - 2 ARs 95/83 - entschiedenen Gerichtsstandssachen eigen waren. - BGH, 29.04.1983 - 2 ARs 119/83
Anordnung einer Rückerstattung von einem Mehrerlös an einen geschädigten Mieter - …
Der vorliegende Fall weist nicht die Besonderheiten auf, die den durch die Beschlüsse des Senats vom 3. September 1982 - 2 ARs 249/82 (NStZ 1983, 30) und vom 15. April 1983 - 2 ARs 95/83 - entschiedenen Gerichtsstandssachen eigen waren.